Einzelraumregelung

Um Energie einzusparen, fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) den Einbau einer Einzelraumregelung. So heißt es in Paragraf 14 Absatz 2: „Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden.“. Dies trifft sowohl auf neue, als auch auf bestehende Gebäude zu. In letzteren ist die raumweise Regelung nachzurüsten. Ausnahmen betreffen lediglich:

• Fußbodenheizungen in Räumen mit weniger als sechs Quadratmetern

• Fußbodenheizungen, die schon vor dem 01.02.2002 eingebaut wurden

• Einzelheizgeräte für flüssige oder feste Brennstoffe

CO2-Geführte REGELUNG

Ein Erwachsener atmet je nach Art seiner Aktivität zwischen ca. 10 und 30 Liter CO2 pro Stunde aus, zusätzlich entstehen Ausdünstungen und Gerüche. So wird die Raumluftgüte durch die Nutzer selbst wesentlich beeinflusst. Schadstoffe aus den Baumaterialien und Einrichtungsgegenständen (Sick Building Syndrom) sowie ungünstige Temperatur- und Luftfeuchtigkeitswerte belasten das Raumklima zusätzlich. So wie der vom Menschen verunreinigte Luftanteil steigt, erhöhen sich auch die Konzentrationen von Luftschadstoffen aus den Baumaterialien und Einrichtungsgegenständen (z.B. CO2, Gerüche, Allergene, Biozide, Tabakrauch, Formaldehyd, flüchtige organische Verbindungen, usw.). Das Risiko von Gesundheitsproblemen wird somit immer größer. Schlechte (verbrauchte) Innenluft führt zu signifikantem Anstieg von Befindlichkeitsstörungen, wie verminderter Konzentration, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Trockenheitsgefühl oder Reizung von Nase, Rachen und Augen. Nicht selten werden Erkältungen, Asthma oder weitere Krankheiten durch schlechte Lufthygiene ausgelöst bzw. negativ beeinflusst (Multiple Chemical Sensitivity - MCS). Der menschliche Organismus kann nur begrenzt Schadstoffe bewältigen. CO2 gilt als die wichtigste Leitgröße für die Raumlufthygiene. Nur Lüften senkt die CO2- Konzentration, gleichzeitig werden auch andere Schadstoffe reduziert. Frische Außenluft hat eine CO2-Konzentration von ca. 0,04 Vol%. Lufthygienisch akzeptabel sind max. 0,1 Vol% CO2 (Pettenkoferzahl). Wie rasch der Lufthygiene-Richtwert in geschlossenen Räumen überschritten wird, zeigen folgende Beispiele (Näherungswerte): - Wohnzimmer 25 m2 3 Personen < 2 Std. - Klassenzimmer 70 m2 20 Personen < 1 Std. - Büro 30 m2 4 Personen < 1,5 Std. Als Grenzwerte für Innenräume gelten CO2-Konzentrationen von 0,08 bis 0,15 Vol% (800 ... 1.500 ppm). Spätestens ab diesen Schwellen soll für Frischluftzufuhr gesorgt werden. Ausreichende Lüftung steigert die Luftqualität, gleichzeitig werden schädliche Bestandteile der Luft nach Außen abgegeben.

Der Mensch hält sich die überwiegende Zeit des Tages in Innenräumen auf. Gute Raumluftqualität ist daher eine der Grundlagen für Gesundheit, Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit und für gutes Arbeiten, Lernen und Lehren. Sie kann durch verschiedene Innenraumschadstoffe aus zahlreichen chemischen und/oder biologischen Quellen sowohl im Innenraum als auch von außen beeinflusst werden.

Voraussetzung für gute Raumluftqualität ist ausreichende Lüftung des Raumes, sodass gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" in Arbeits-, Seminar- und Schulräumen "gesundheitlich zuträgliche Atemluft“ gewährleistet werden kann.

Wirkungen von schlechter Luft können sein:

  • Entstehung von Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwindel und Konzentrationsschwäche
  • Verringerung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich Schnelligkeit und Fehlerfreiheit
  • Verringerung der Aufmerksamkeitsleistung
  • Verschlechterung der physischen Verfassung
  • Erhöhung von Fehlzeiten
  • Erhöhung der Herzfrequenz
  • Höhere Prävalenz akuter Erkrankungen

Zur Beurteilung der Raumluftqualität kann in Innenräumen, in denen der Mensch die Hauptemissionsquelle ist, die Kohlendioxidkonzentration als Indikator herangezogen werden. Es gilt folgendes Bewertungsschema:

  • Bis 800 ppm*: Infektionsschutz
  • Bis 1.000 ppm*: hygienisch unbedenklich
  • 1.000 bis 2.000 ppm: hygienisch auffällig
  • Mehr als 2.000 ppm: hygienisch inakzeptabel

* Im Bildungsbereich ist der Zielwert von 1000 ppm der Mittelwert über eine Nutzungseinheit gemäß den Empfehlungen des Umweltbundesamtes.
In Büro- und Besprechungsräumen ist der Zielwert von 1000 ppm der Momentanwert gemäß der ASR A3.6 Lüftung.